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   BGH, 04.11.2014 - 5 StR 464/14   

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https://dejure.org/2014,37647
BGH, 04.11.2014 - 5 StR 464/14 (https://dejure.org/2014,37647)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2014 - 5 StR 464/14 (https://dejure.org/2014,37647)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2014 - 5 StR 464/14 (https://dejure.org/2014,37647)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlende positive Feststellung der Aussicht auf einen Behandlungserfolg)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    StGB § 64 S. 2
    Hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.2014 - 5 StR 37/14

    Anforderungen an die Prognose der Erfolgsaussicht bei der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - 5 StR 464/14
    Soweit sich die Urteilsgründe zudem nicht zur Therapiedauer verhalten, kann schließlich nicht beurteilt werden, ob schon vor diesem Hintergrund keine tragfähige Basis für die konkrete Therapieerfolgsaussicht besteht (BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14 mwN).
  • BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - 5 StR 464/14
    Es hat vielmehr zunächst (grundsätzlich zutreffend vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 2 StR 87/00, NStZ-RR 2001, 12 mwN) mitgeteilt, dass erfolglose Therapieversuche oder eine längerfristige Substitutionsbehandlung der Erfolgsaussicht nicht zwingend entgegenstehen.
  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 272/22

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Widerstandshandlung: Vorliegen, Begriff

    Dies gilt insbesondere für den langjährigen, verfestigten Drogenmissbrauch des Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48, 49; Beschluss vom 4. November 2014 - 5 StR 464/14 Rn. 3) und das Fehlen ernsthafter Versuche, das eigene Konsumverhalten grundlegend zu ändern, was sich unter anderem in drei abgebrochenen bzw. gar nicht erst angetretenen Therapieversuchen im Rahmen von Zurückstellungen der Strafvollstreckung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG gezeigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 4 StR 659/07 Rn. 2; van Gemmeren in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 64 Rn. 65 mwN).
  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 214/23

    Annahme des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang eines Angeklagten zu

    Dies gilt insbesondere für den langjährigen, verfestigten Drogenmissbrauch des Angeklagten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07 Rn. 5 und vom 4. November 2014 - 5 StR 464/14 Rn. 3 [zu § 64 StGB aF]) und die beiden gescheiterten Langzeittherapien im Rahmen von Zurückstellungen der Strafvollstreckung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. November 2022 - 4 StR 272/22 Rn. 21 und vom 6. Februar 2008 - 4 StR 659/07 Rn. 2 [zu § 64 StGB aF]).
  • BGH, 22.11.2022 - 4 StR 347/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht: Maßstab,

    Hierzu zählt insbesondere der langjährige polyvalente Drogenmissbrauch (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 5 StR 464/14 Rn. 3; van Gemmeren in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 64 Rn. 65 mwN) des Angeklagten, der nach den Feststellungen seit ca. 20 Jahren täglich Cannabis konsumiert; "wenige Jahre später" kam noch die tägliche Einnahme von Amphetaminen hinzu.
  • BGH, 27.04.2023 - 4 StR 9/23

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit: Nachweis einer

    Dabei handelt es sich um einen für die Beurteilung der Erfolgsaussicht der Behandlung wesentlichen prognoseungünstigen Faktor (BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 4 StR 347/22, NStZ-RR 2023, 41; Beschluss vom 9. November 2022 - 4 StR 272/22, ZfSch 2023, 108, 109 Rn. 21; Beschluss vom 4. November 2015 - 5 StR 464/14 Rn. 3; van Gemmeren in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 64 Rn. 65 mwN).
  • BGH, 14.02.2023 - 4 StR 385/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (abzuurteilende Tat zwischen zwei

    Dies gilt insbesondere für die langjährige polyvalente Suchterkrankung der Angeklagten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 4 StR 347/22, NStZ-RR 2032, 41; Beschluss vom 4. November 2014 - 5 StR 464/14 Rn. 4; van Gemmeren, aaO, Rn. 65 mwN), ihren im Tatzeitraum praktizierten Beikonsum von Rauschgiften während einer Substitutionsbehandlung mit Methadon und ihre ungünstigen Lebensumstände (Arbeitslosigkeit, erneute Straffälligkeit, Einfluss durch einen drogen- und alkoholabhängigen Lebensgefährten).
  • BGH, 28.10.2015 - 5 StR 422/15

    Unterbringungsanordnung (Erfolgsaussicht; fehlende Darlegung konkreter Umstände

    Abgesehen davon, dass bereits das Bestehen eines symptomatischen Zusammenhangs zweifelhaft ist, hat das Landgericht die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolgs (§ 64 Satz 2 StGB) nicht positiv festgestellt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 5 StR 464/14).
  • BGH, 27.11.2014 - 5 StR 454/14

    Rechtsfehlerhafte Unterbringungsanordnung (unzureichende Begründung der

    b) Angesichts dieser außerordentlich ungünstigen Umstände hätten die für eine gleichwohl gegebene hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte einer eingehenden Darlegung unter Mitteilung der diesbezüglichen Ausführungen des von der Schwurgerichtskammer hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 5 StR 464/14; siehe auch BGH, Beschluss vom 13. August 2013 - 4 StR 249/13 Rn. 4).
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 131/15

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) hält revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand, da die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolgs (§ 64 Satz 2 StGB) nicht positiv festgestellt worden ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 5 StR 464/14).
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